(Stand 09.01.2024)
Am 10. März 2024 finden in der Ev.-ref. Kirche die Gemeindewahlen statt.
In der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus sind insgesamt 6 Kirchenratsmitglieder und 10 Gemeindevertreter und -vertreterinnen zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle religionsmündigen Gemeindeglieder (14 Jahre und älter). Die Konfirmation ist keine Voraussetzung mehr. Wählen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist.
Die Wählerliste liegt ab dem 15. Januar bis zur Wahl öffentlich im Büro im Gemeindehaus zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Wahlberechtigte können die eigenen Personendaten überprüfen bzw. nachschauen, ob sie überhaupt auf der Liste stehen. Berichtigungen in der Wählerliste können bis zur Wahl mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Wahlberechtigte können auch eigene Vorschläge für die Wahl einreichen.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein. Die Einreichung ist möglich innerhalb einer Frist von zwei Wochen, die mit der Auslegung der Wählerliste beginnt, also ab 14. Januar.
Dabei ist zu beachten: Zur Wahl vorgeschlagen werden können alle wahlberechtigten Gemeindeglieder,
- die am Wahltag volljährig sind ihren Hauptwohnsitz im Wahlbezirk haben oder
- die ihr Wahlrecht im Wahlbezirk ausüben, also Mitglied der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus sind, und
- die sich am Leben der Kirchengemeinde beteiligen und Verantwortung und Aufgaben zu übernehmen bereit sind.