Bekanntmachung der Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung

Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Gildehaus

Bekanntmachung betr. Friedhof

der Evangelisch-reformierten

Kirchengemeinde Gildehaus

Der Kirchenrat und die Gemeindevertretung der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gildehaus haben auf ihrer Sitzung am 8. September / 14. Oktober 2025 unter Beachtung kirchlicher und staatlicher Bestimmungen für die kirchlichen Friedhöfe der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gildehaus folgende Änderungen der Friedhofsordnung und folgende Änderungen der Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

Der § 9a Abs. 1e und die §§ 9b, 9c und 10a sind neu in die Friedhofsordnung eingefügt worden. Außerdem sind der § 10 Abs. 1 und die §§ 11 und 29 der Friedhofsordnung geändert worden.

Der § 4 – I. Grabgebühren -, II. Friedhofsunterhaltungsgebühr – und IV. Sonstige Gebühren – der Friedhofsgebührenordnung wurden geändert.

Der volle Wortlaut der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung liegt in der Zeit vom 20. Oktober bis 20. November im Gemeindebüro der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus, Dorfstr 20, 48455 Bentheim zur Einsichtnahme aus. Ferner werden die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung auf Anforderung zugesandt.

Außerdem ist die gesamte Friedhofsordnung und die gesamte Friedhofsgebührenordnung auf der Internetseite der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus unter www.reformiert-gildehaus.de einzusehen.

Die Änderungen der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung sind von der Evangelisch-reformierten Kirche am 16. Oktober 2025 kirchenaufsichtlich genehmigt worden.

Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Gildehaus, den 8. September / 14. Oktober 2025

-Der Kirchenrat-