Was tun, wenn ...

... wir unser Kind taufen lassen wollen?

taufeGerne können Sie Ihr Kind in der Kirche der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus taufen lassen. Haben Sie auch schon mal daran gedacht zu warten? Es muss nicht unbedingt die Säuglingstaufe sein, Ihr Kind kann auch 4 oder 5 Jahre alt sein, so dass es die Taufe bewusst miterlebt und den Tauftag mitgestalten kann. Auch Jugendliche oder sogar Erwachsene lassen sich immer wieder taufen.
In der Ev.-ref. Kirche in Gildehaus finden die Taufen in der Regel am ersten Sonntag im Monat und an den zweiten Feiertagen des Weihnachts-, Oster- und Pfingstfestes statt. Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Pastor in Verbindung, der an dem von Ihnen gewünschten Taufsonntag den Gottesdienst hält. Den Gottesdienstplan können Sie dieser Homepage oder der Gemeindezeitung „Gemeinde-Nachrichten“ entnehmen. Auskunft erteilen Ihnen auch Pastorin C. Zierath oder Pastor L. Voget. Es wird dann ein Taufgesprächstermin mit Ihnen vereinbart. Falls Sie Taufpaten haben möchten, bitten Sie diese, dass sie eine Patenbescheinigung ihrer Heimatgemeinde mitbringen, sofern sie nicht Glied der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus sind. Bei einer Taufe sollte mindestens ein Elternteil der Ev.-ref. Kirche angehören.

... wir uns trauen wollen?

hochzeitWenn Sie sich in der Ev.-ref. Kirche Gildehaus trauen lassen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Pastorin bzw. dem zuständigen Pastor in Verbindung, Pastorin C. Zierath oder Pastor L. Voget. Tun Sie das bitte rechtzeitig, damit die Trauung auch an dem von Ihnen gewünschten Termin stattfinden kann. Wir werden dann mit Ihnen ein Traugespräch vereinbaren. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass mindestens ein Ehepartner der Ev.– ref. Kirchengemeinde angehört. Falls Sie ökumenisch getraut werden möchten, also ein Ehepartner katholisch ist und der Traugottesdienst unter der Mitwirkung eines katholischen Priesters gefeiert werden soll, dann geht auch das.
Für Paare, die der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus angehören oder aus dem Ort stammen, mittlerweile verzogen sind und nun in ihrer alten Gemeinde getraut werden möchten, ist die Trauung mit keinerlei Kosten verbunden. Für Auswärtige fällt eine Gebühr von 270,- € an.

... ein Angehöriger stirbt?

Informieren Sie bitte zunächst den Dienst habenden Arzt. Falls Sie den Wunsch haben, dass einer der Pastoren des Ortes ans Sterbebett kommen soll, dann wenden Sie sich bitte an Pastorin C. Zierath oder Pastor L. Voget. Wir können dann gemeinsam den Abschied gestalten.
Wenn ein Angehöriger gestorben ist, informieren Sie bitte den Beerdigungsunternehmer Ihrer Wahl. Auch dann ist es möglich, dass einer der Pastoren ans Totenbett zur Aussegnung kommt. Wenn Sie nicht selbst mit einem der Pastoren Kontakt aufgenommen haben, tut der Unternehmer das dann und verabredet mit dem zuständigen Pastoren den angedachten Beerdigungstermin. Sie haben die freie Wahl, wo die Beerdigung stattfinden soll, in der Kapelle oder in der Kirche. Bedenken Sie bitte, dass oft mehr Menschen mit Abschied nehmen wollen, als man zunächst glaubt, von daher ist die Kirche ein gutes „Abschiedshaus“. Mit dem zuständigen Pastoren wird dann ein Trauergesprächstermin verabredet, an dem alles Weitere für die Trauerfeier überlegt wird.

... ich in die Kirche eintreten möchte?

Gerne können Sie sich in einem solchen Fall an Pastor L. Voget oder Pastorin C. Zierath wenden.
Wir unterscheiden zwischen einem Eintritt und einem Übertritt.
Es handelt sich dann um einen Eintritt, wenn Sie vorher entweder keiner Kirche angehört haben oder ausgetreten sind. Auch wenn Sie z.B. katholisch sind und gerne der reformierten Gemeinde angehören möchten, sprechen wir von einem Eintritt. In einem solchen Fall müssen Sie beim Standesamt aus der katholischen Kirche austreten und dann in die reformierte Kirche eintreten.
Von einem Übertritt reden wir, wenn Sie die Konfession wechseln, also aus einer anderen evangelischen Konfession kommend in die reformierte wechseln möchten.

Mit einem der beiden Pastoren können sie in Ruhe sprechen, Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt.
Sie werden dann einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in die Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus stellen, dem dann in der nächsten Kirchenratssitzung entsprochen wird.
Natürlich freuen wir uns über jede Person, die zu uns kommt.

... ich woanders wohne, aber (weiterhin) zur Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus gehören möchte?

 
Zieht ein Gemeindeglied, das der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus angehört, aus dem Kirchspiel Gildehaus fort, gehört es automatisch zur Kirchengemeinde des neuen Wohnorts. Es gilt: Wohnort = Kirchengemeindeort. Für Besuche und kirchliche Amtshandlungen (Taufe, Trauungen, Konfirmation, Beerdigungen) sind dann die Pastoren/Pastorinnen am neuen Wohnort zuständig.
Möchte jedoch jemand (weiterhin) der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus angehören, kann er/sie sich umpfarren lassen und so (wieder) Mitglied der Gildehauser Kirchengemeinde werden.
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie im Gemeindebüro, Tel. 05924 255277 oder gemeindebuero(at)reformiert-gildehaus.de
 

... ich etwas spenden möchte?

Dann freuen wir uns natürlich. Denn bei den zurückgehenden Kirchensteuern und Einnahmen der Landeskirchen kommt es auf jeden Euro an. Sie können gerne einen bestimmten Betrag für ein bestimmtes Projekt oder auch allgemein auf eines der folgenden Konto spenden. Bei Fragen können Sie sich natürlich schon vorher an einen der beiden Pastoren, C. Zierath oder L. Voget bzw. auch direkt an Frau K. Friedrich, Leiterin der Diakoniekasse, Tel. 05922 - 6868, wenden:

Kreissparkasse Gildehaus
Kirchenkasse: IBAN: DE97 2675 0001 0003 0000 72, BIC: NOLADE21NOH
Diakoniekasse: IBAN: DE64 2675 0001 0003 0010 54, BIC: NOLADE21NOH

Grafschafter Volksbank e.G.
Kirchenkasse: IBAN: DE66 2806 9956 0011 2518 00, BIC: GENODEF1NEV

Natürlich stellen wir auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung aus.