Läuten bei Geburten

Morgens, 9.00 Uhr, es läutet. Dann wissen wir: eines unserer Häuser ist ein Trauerhaus. Die Familie sitzt zusammen und betrauert einen Verstorbenen. Unwillkürlich fragt man sich, wer wohl verläutet wird, meistens hat es sich jedoch schon sehr schnell herumgesprochen.

Anlässlich des Jahres der Taufe haben wir uns im Kirchenrat überlegt, dass wir genauso läuten können, wenn ein Kind geboren wird. Somit werden die Glocken auch anlässlich einer Geburt erklingen – wenn Sie, liebe Gildehauser, dieses wollen.


Wie das gehen kann?


Wir sind auf Ihre Mitteilung angewiesen. Unabhängig von Ihrer Konfession, auch dann, wenn Sie keiner Kirchengemeinde (mehr) angehören und konfessionslos sind, können Sie die Küsterin im Gemeindehaus oder unserem Pastor bzw. Pastorin über Telefon oder E-Mail erreichen. Sie teilen uns mit, dass anlässlich der Geburt Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes geläutet werden soll.
Dann werden am nachfolgenden Tag um 17.00 Uhr für 10 Minuten die Glocken ertönen. Wir möchten gerne Ihre Freude verbreiten und dem Dorf verkünden: „Ja, freut euch mit uns, ein neuer Erdenbürger hat das Licht der Welt erblickt!“. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Übrigens: Im Januar 1980 hat der mittlerweile verstorbene Kollege Helmut Müller schon mal einen Versuch unternommen, ein solches Läuten einzuführen. Damals wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Lütger Voget