Nutzungs- und Gebührenordnung
Neben der gemeindeeigenen Nutzung soll auch Vereinen, Gruppen und Bürgern die Möglichkeit der Benutzung der Räume und Einrichtungen geboten werden. Mit nachstehender Satzung werden Rechte und Pflichten für diese Inanspruchnahme geregelt und die Höhe der Nutzungsgebühren festgesetzt.